Es gibt Berater, die sich auf bestimmte Arbeitsfelder spezialisiert haben, wie z.B. Paarberatung oder Erziehungsberatung. Der Umfang einer Beratung ist überschaubar und beläuft sich in den meisten Fällen auf max. 25 Einheiten.
Menschen mit psychischer Erkrankung werden in der Beratung nicht behandelt.
Es wird keine Diagnose gestellt. Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse rückvergütet.
Der Unterschied zwischen Psychosozialer und Psychologischer Beratung besteht in der Ausbildung der Berater.
Psychologische Berater haben ein Psychologie-Studium und die Ausbildung zum “Klinischen Psychologen” absolviert.
Psychosoziale Berater weisen neben der zertifizierten Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater oft Studienabschlüsse aus sozialwissenschaftlichen Fächern, wie Bildungswissenschaften, Sozialarbeit, Philosophie vor. Ein Studium ist für die Ausübung des Berufes Lebens- und Sozialberater nicht zwingend vorgeschrieben.
Coaching ist ein freies Gewerbe und kann ohne spezifische Ausbildung angeboten werden.
„Psychotherapie ist eine Krankenbehandlung mit psychologischen Mitteln“ (M. Ermann). Zu Beginn der Therapie wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und ggf. (vorerst oft) eine (Verdachts-) Diagnose gestellt (Essstörungen, Bipolare Störungen, Suizidalität etc).
Es gibt eine Vielzahl an Psychotherapie-Methoden. Je nachdem werden vom Therapeuten unterschiedliche Behandlungsverfahren oder Konzepte angewandt (Gesprächspsychotherapie, Verhaltenstherapie, Kunsttherapie etc.).
Teilweise haben sich auch Therapeuten auf verschiedene Arbeitsfelder spezialisiert (Bsp.: Angebote für Kinder und Jugendliche, Paar-Therapie).
Eine psychotherapeutische Behandlung verläuft individuell. Dennoch ist zumeist mit einer längeren Dauer zu rechnen, welche sich über Jahre erstrecken kann.
Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer teilweisen Kosten-Refundierung durch die Krankenkasse ist die Diagnose einer krankheitswertigen Störung, welche an die zuständige Krankenkasse weitergegeben wird. Derzeit beläuft sich der refundierte Betrag pro Einheit je nach Krankenkasse in Österreich zwischen ca. € 35 und € 45.
Sowohl Berater, als auch Therapeuten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht über die Daten ihrer Klienten und Patienten, sowie Inhalte der Psychosozialen oder Psychologischen Beratung oder Therapie.